AKTUELLE CORONA-REGELUNGEN BaWÜ
Pressemitteilung zum Soforthilfeprogramm
Informationen und Unterlagen zum Soforthilfeprogramm
Gemäß der Verordnung des Kultus- und Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 25.06.2020 lauten diese Maßnahmen für den Trainingsbetrieb auf allen Anlagen wie folgt:
1. Wer eine Sportanlage betreibt, hat die Hygieneanforderungen nach §4 CoronaVO einzuhalten, zuvor ein Hygienekonzept nach §5 CoronaVO zu erstellen und eine Datenerhebung nach §6 CoronaVO durchzuführen. Es gilt ein Zutritts- und Teilnahmeverbot nach §7 CoronaVO. Die Details hierzu entnehmt ihr bitte der Corona Verordnung vom 23.06.2020. --> Zur Corona Verordnung (gültig ab 01.07.2020)
2. Sowohl während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten wie auch außerhalb des Sportbetriebes soll ein Abstand von mindestens eineinhalb Metern zwischen sämtlichen anwesenden Personen eingehalten werden.
3. Sofern der Trainings- und Übungsbetrieb in Gruppen stattfindet, soll eine Durchmischung der Gruppen vermieden werden.
4. Gemäß §9 CoronaVO sind Ansammlungen von mehr als 20 Personen, pro Sportstätte, untersagt.
5. Der Aufenthalt in Toiletten, Duschen und Umkleiden ist so zu begrenzen, dass ein Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Nutzerinnen und Nutzern eingehalten werden kann. Der Aufenthalt in Duschen und Umkleiden ist zeitlich auf das unbedingt erforderliche Maß zu begrenzen.
6. Die Zulässigkeit und Ausgestaltung des gastronomischen Angebots einschließlich der Ausgabe von Getränken und Speisen zum sofortigen Verzehr richten sich nach den für diese Angebote geltenden Vorschriften der CoronaVO.
Zusätzliche Vorgaben für die Durchführung von Sportwettkämpfen und Sportwettbewerben:
Im Falle eines Ligabetriebes oder einer Wettkampfserie (Rundenwettkämpfe) hat der jeweilige Veranstalter ein über die Veranstaltungsreihe übergreifendes Hygienekonzept zu erstellen. Dieses ist vom jeweiligen Betreiber an die jeweils spezifischen Bedingungen vor Ort anzupassen.
· Untersagt sind Sportwettkämpfe und Sportwettbewerbe:
* Mit über 100 Sportlerinnen und Sportlern und über 100 Zuschauern bis einschließlich 31.Juli 2020,
* Mit insgesamt über 500 Sportlerinnen und Sportlern sowie Zuschauerinnen und Zuschauern bis einschließlich 31. Oktober 2020.
· Unter den Zuschauerinnen und Zuschauern ist ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten, sofern nicht §2 Absatz 2 in Verbindung mit §9 CoronaVO etwas anderes zulässt.
· Bei der Bemessung der Zuschauerzahlen bleiben die Beschäftigten und sonstigen Mitwirkenden an der Veranstaltung wie Trainer, Betreuer, Schieds- und Kampfrichter sowie weiteres Funktionspersonal außer Betracht.
Voraussetzung für die Öffnung der Schützenhausgaststätte und der Schießanlagen ist die Benennung eines Hygienebeauftragten und die Erstellung eines Hygienekonzepts / Hygieneplans. In der Anlage sende ich Euch eine Vorlage für einen Hygieneplan. Diese Vorlage könnt ihr individuell auf Eure jeweiligen Gegebenheiten anpassen.
Wichtig: Aufgrund der teilweise unterschiedlichen behördlichen Anforderungen bitte ich Euch, vor Inkrafttreten des Hygieneplan mit eurer zuständigen behördlichen Stelle (Ordnungsamt) diesbezüglich Rücksprache zu nehmen. Die zuständige Behörde kann in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen oder andere Hygieneanforderungen erlassen.
Es ist unbedingt auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen zu achten. Bei Missachtung drohen saftige Bußgelder !
Nachruf
Mit großer Bestürzung und Trauer haben die Mitglieder des Kreisschützenmeisteramtes und die Schützenkameradinnen und Schützenkameraden des Schützenkreises Schwäbisch Gmünd die Nachricht vom Tod unseres Sportkameraden
Heinz Strohmaier
unabdingbar zur Kenntnis nehmen müssen. Plötzlich und unerwartet verstarb er im Alter von 70 Jahren. Unser aufrichtiges Mitgefühl und unsere Anteilnahme gelten seiner Familie, sowie allen Angehörigen.
Heinz Strohmaier trat 2009 der Schützengilde Lorch bei, in der er sich stets engagierte. Nicht nur die Vereinsarbeit lag ihm immer sehr am Herzen. Auch als Chef vom Dienst der Rems-Zeitung in Schwäbisch Gmünd hatte er immer ein offenes Ohr für die Belange der Sportschützen. Für sein großes Engagement erhielt Heinz Strohmaier 2004 den Ehrenpreis des Schützenkreises Schwäbisch Gmünd. Die Pflege der Kameradschaft war für ihn immer wichtig. Sein Wesen, seine Hilfsbereitschaft und seine Kompetenz wurden im Schützenkreis Schwäbisch Gmünd sehr geschätzt.
In meiner Eigenschaft als Kreisoberschützenmeister bringe ich mein Bedauern über den Verlust eines Menschen zum Ausdruck, der eine große Lücke im Schützenkreis und in den Herzen vieler Schießsportlerinnen und Schießsportler hinterlässt. Der Schützenkreis Schwäbisch Gmünd wird Heinz Strohmaier nicht vergessen und ihm ein ehrendes Andenken bewahren.
Schützenkreis Schwäbisch Gmünd
Reinhard Mangold
Kreisoberschützenmeister
Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus; so werden derzeit das Landesjugendkönigsschießen sowie der Shooty-Cup 2021 geplant.
Informationen hierzu findet ihr auf https://www.wsv1850.de/jugend/wettkaempfe
Bitte beachtet den jeweiligen Anmeldeschluss der Veranstaltungen.